Verletzung von Urheberrechten durch den KI-generierten Inhalt

 

Eine KI ist nicht etwa per se intelligent und erzeugt Inhalte alleine aus sich selbst heraus, sondern wird vielmehr dadurch „intelligent“, dass sie maschinell lernt, d.h. konkret - im Rahmen ihres jeweils vorgegebenen Algorithmus - ständig die ihre verfügbaren Informationsquellen, etwa aus dem allgemein zugänglichen Internet oder auch aus sonstigen, für sie zugänglichen Datenbanken, durchforstet, auswertet und gewissermaßen in sich aufnimmt. Typischerweise unterscheidet eine KI bei ihrem Lernprozess nicht, ob die von ihr aufgesuchten und ausgewerteten Informationen urheberrechtlich geschützt bzw. urheberrechtlich relevant sind. Dies bedeutet, dass die KI dabei zumindest auch auf urheberrechtlich geschützte Werke zurückgreift und diese daher in Einzelfällen ganz oder teilweise im Output der KI - also in dem durch die KI generierten Inhalt - enthalten sein können.

Hierbei kann es durchaus passieren, dass der von der KI generierte Inhalt dem urheberrechtlich geschützten Werk eines Dritten „zu nahekommt“, mit der Folge, dass die kommerzielle Verwertung des generieten Inhalts ohne eine entsprechende Lizenz des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung nach sich zöge.

 

Fazit

 

Die Nutzung von KI-generierten Inhalten für Produkte zu kommerziellen Zwecken ist zwar grundsätzlich denkbar, allerdings mit einigen rechtlichen Risiken verbunden.

Mangels eines eigenen Urheberrechtsschutzes an ausschließlich KI-generierten Inhalten, hat der Nutzer einen geringeren Nachahmungsschutz, als bei der kommerziellen Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Zudem kann die kommerzielle Verwertung KI-generierter Inhalte unter Umständen Urheberrechte und ggf. auch Markenrechte Dritter verletzen. Schließlich kann die kommerzielle Verwertung KI-generierter Inhalte gegen die Nutzungsbedingungen des Anbieters der KI verstoßen und somit zu vertraglichen Sanktionen durch den Anbieter führen.

Wer als Händler KI-generierte Inhalte für seine Produkte nutzen und kommerziell verwerten möchte, sollte sich der rechtlichen Risiken bewusst sein und dies ggf. bei seiner Kalkulation berücksichtigen.

 

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https://www.it-recht-kanzlei.de/kommerzielle-nutzung-ki-inhalte.html